Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines
Unsere nachstehenden Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an; es sei den, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten
diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
(1) Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Leistungsbeschreibungen auf
Websites und in Auftragsbestätigungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung
oder Garantie.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande. Gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen.
III. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme
(1) Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn wir haben
diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch
höhere Gewalt oder andere von uns nicht verschuldete Ereignisse um die Dauer
der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall von uns benachrichtigt.
(3) Setzt uns der Kunde, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene
Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom
Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Nachfrist erfolgen.
(4) Der Kunde hat die von uns präsentierten und/oder gelieferten Arbeiten und
Werke abzunehmen. Fordern wir den Kunden zur Abnahme auf, so gelten die
Arbeiten und Werke als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei
Wochen nach unserer Aufforderung die Abnahme erklärt oder schriftlich Mängel
vorträgt.
(5) Mit Genehmigung von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der
Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
(6) Die Übersendung unserer Arbeiten sowie der Vorlagen des Kunden erfolgt
auf Gefahr des Kunden.
IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit ausdrücklich keine Vergütung vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung
gemäß unseren üblichen Stundensätzen. In der Vergütung sind unsere
Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
(2) Die Vergütung ist nach Rechnungszugang fällig und ohne Abzug zahlbar.
Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen geliefert oder abgenommen, so ist
eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Teillieferung bzw -abnahme fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate oder erfordert er von uns
hohe finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
Ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation
der ersten Entwürfe, ein Drittel bei Lieferung bzw. Abnahme.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe in Rechnung
gestellt.
(4) Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und nur erfüllungshalber
angenommen. Die Kosten hieraus gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. 
Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Nutzungsrechte
(1) Alle unsere Konzeptionen, gestalterischen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen
etc.), Softwareentwicklungen und sonstigen kreativen Leistungen (Werke)
unterliegen unabhängig von ihrer Form dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Kunden erst nach vollständiger
Zahlung der vereinbarten Vergütung an unseren Konzepten, Texten und
Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.), Software und sonstigen Werken
ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht
zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt. Die
Nutzungsrechte können nicht an Dritte weiterübertragen werden, es sei denn es
wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart.
(3) Unsere Konzepte, Texte, Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.),
Softwareentwicklungen und sonstigen Werke dürfen ohne unsere ausdrückliche
Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder in
sonstiger Weise bearbeitet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist
unzulässig. Digitale Fassungen von Werken, soweit nicht Hauptleistung, werden
nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach unserer
vorheriger Zustimmung geändert werden.
(4) Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, bei Veröffentlichung
und Abbildung unserer Werke als Urheber genannt zu werden.
(5) Von allen Arbeiten und Werken überlässt uns der Kunde eine angemessene
Anzahl einwandfreier Belege. Wir sind berechtigt, diese Muster und sonstigen
Arbeiten und Werke zur Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
(6) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1-4 berechtigt uns, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung für das Werk vom
Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung
zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens.
(7) Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf
die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.
VI. Mehr-, Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
(1) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie
Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung
erbracht.
(2) Fremdleistungen werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem
Kunden und auf Rechnung des Kunden vergeben. Soweit genehmigte Fremdleistungen
von uns im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde
uns von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
(3) Auslagen für technische Nebenkosten (spezielle Materialien, Anfertigung von
Modellen, Fotos, Reproduktion, Satz und Druck etc.) sind vom Kunden zu
erstatten.
(4) Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von
diesem zu erstatten.
VII. Korrektur, Produktionsüberwachung
(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
(2) Die Produktionsüberwachung bedarf der gesonderten Vereinbarung. In
diesem Fall sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und beteiligten Dritten entsprechende Anweisungen
zu geben.
VIII. Gewährleistung, Haftung
(1) Soweit ein von uns zu vertretender, nicht unerheblicher Mangel vorliegt, der
nicht die künstlerische Gestaltung eines Werkes betrifft, und der Kunde Nacherfüllung
verlangt, sind wir wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Neuherstellung
berechtigt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder wir nach Setzung
einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zur
Nacherfüllung nicht in der Lage sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens
zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen. Nach dieser Frist kann er
allein Minderung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche können
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung
geltend gemacht werden.
(2) Soweit sich nachstehend (Abs. 3 und Abs. 4) nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für entgangenen Gewinn,
Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(3) Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung
 auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie gemäß 
Absatz (2) ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung des
Werkes.
(6) Wir haften nicht für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit unserer Leistungen
und Arbeiten. Für die wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
unserer Leistungen und Arbeiten haften wir nach Freigabe bzw. Abnahme
durch den Kunden nicht.
(7) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch
für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Texte, Fotos und sonstige eigene Beiträge,
deren Lieferung bzw. Zurverfügungsstellung zur Erfüllung seines Auftrags
notwendig sind, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender
Nutzungsrechte zu liefern.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, so können wir pro Woche der Verzögerung 2 % der Gesamtvergütung
als Mehraufwand, maximal jedoch 10 % der Gesamtvergütung,
verlangen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen.
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz können wir Schadensersatz verlangen.
(3) Ist der Kunde zur Verwendung der uns überlassenen Beiträge und Werke
nicht berechtigt, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(4) Originale verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind in Ermangelung anderer
Absprachen an uns nach angemessener Frist zurückzugeben.
X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Essen Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Niederlassungsort zu verklagen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Essen Erfüllungsort für sämtliche
Leistungen aus diesem Vertrag.
(3) Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
XI. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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